Wie unterscheiden sich die Produkte Dauerparkberechtigung, vParken und Stellplatzreservierung?
Mit einer
myPBW-Dauerparkberechtigung fahren Sie zum vereinbarten Festpreis beliebig oft ein- und aus und parken.
PBW hält im Vertragsparkierungsobjekt pro Parkberechtigung verbindlich einen Stellplatz für Sie frei.
Vertragsbeginn ist der 1. oder 15. eines Monats und es gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
Unseren Mobilitätsservice
vParken können Sie ohne Grundentgelt für einen bequemen, kontaktlosen Zugang und eine monatliche Abrechnung der getätigten Parkvorgänge nutzen.
Für einmalige Parkvorgänge können Sie sich über unsere
Reservierungsplattform einen Stellplatz im voraus sichern.
Die Produkte sind auch kombinierbar.
Werden alle Parkobjekte auf Kennzeichenerkennung umgestellt?
Wir freuen uns, unseren Kunden mit der Kennzeichenerkennung eine moderne und bequeme Lösung für das Parken anbieten zu können.
Wir planen schrittweise bei vielen Objekten die Zufahrt auf Kennzeichenerkennung umzustellen.
Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig im Voraus, wenn eine Umstellung bei Ihrem Objekt geplant ist.
Wann wird mein Parkobjekt auf Kennzeichenerkennung umgestellt?
Die Umstellung auf Kennzeichenerkennung ist schrittweise für viele Objekte geplant. Die Umstellung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Damit unsere Kunden sich optimal darauf einstellen können, werden sie im Vorfeld der Planung per E-Mail informiert.
Wie kann ich meinen Dauerstellplatz kündigen?
Das erledigen Sie schnell und einfach in unserem
Kundenportal myPBW.
Als Anmeldename einfach die Kundennummer oder E-Mail-Adresse eingeben - beides funktioniert.
Liegt das Kennwort gerade nicht bereit, hilft ein Klick auf "Kennwort vergessen", um ein neues Kennwort anzufordern.
Wie ist die Kündigungsfrist für meinen Dauerstellplatz?
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate, die Kündigungsfrist einen Monat.
Dauerparkverträge enden zum Monatsende, Semesterverträge zum Ende des jeweiligen Hochschulsemesters - abhängig von den offiziellen Semesterzeiten.
Wie komme ich nach Abschluss meiner Dauerparkberechtigung in das Vertragsobjekt?
Die Zufahrt zu Ihrem Parkhaus/Tiefgarage ist ab Beginn der Vertragslaufzeit möglich.
Je nach Parkobjekt gibt es unterschiedliche Zugangsmedien wie z.B. Kennzeichenerkennung oder Dauerparkkarte.
Beim Vertragsabschluss erhalten Sie nach Auswahl Ihres Wunschparkobjektes Informationen zum Zugangsmedium.
Der Postversand von Zugangsmedien kann 14 Tage dauern. Bitte berücksichtigen Sie diesen zeitlichen Vorlauf, bei der Wahl des Vertragsbeginns.
Ich kann mich nicht einloggen — woran kann das liegen?
Bitte überprüfen Sie folgende mögliche Fehlerquellen bei der Eingabe Ihrer Zugangsdaten:
- Tippfehler in der E-Mail-Adresse oder im Passwort
- Feststelltaste (Caps Lock) aktiviert
- Groß- und Kleinschreibung beachtet
Alternativ zur E-Mail-Adresse können Sie auch Ihre
Kundennummer verwenden.
Tipp: In unserer Korrespondenz finden Sie oft eine Vorgangsnummer, die sich aus Ihrer Kundennummer und der Vertragsnummer zusammensetzt. Die
ersten sechs Ziffern dieser Vorgangsnummer entsprechen Ihrer Kundennummer und beginnen in der Regel mit einer
6 oder
7.
Wenn der Login weiterhin nicht funktioniert, versuchen Sie bitte Folgendes:
- Löschen Sie den Cache Ihres aktuellen Browsers
- Versuchen Sie den Login über einen anderen Browser
Ich habe mein Passwort vergessen — wie kann ich es zurücksetzen?
Rufen Sie
mypbw auf und klicken Sie auf "Kennwort vergessen". Geben Sie Ihre Mailadresse oder Ihre Kundennummer ein und klicken Sie dann auf den unten stehenden Button "NEUES KENNWORT ANFORDERN". Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Link, über den Sie ein neues Passwort vergeben können.
Ich habe ein neues Passwort angefordert aber keine E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts erhalten. Waran kann das liegen?
In Einzelfällen kann es einige Minuten dauern, bis die E-Mail zum Zurücksetzen des Passworts ankommt. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam- oder Junk-Ordner.
Falls Sie mehrere E-Mail-Adressen verwenden, beachten Sie bitte, dass die Benachrichtigung möglicherweise an eine andere Adresse gesendet wurde als die, mit der Sie sich anmelden — zum Beispiel an Ihre private statt an Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse (oder umgekehrt). Prüfen Sie daher bitte auch diese Postfächer.
Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, können Sie den Vorgang erneut starten oder sich an unseren Kundenservice wenden.
Ich habe mir im myPBW-Kundenportal ein neues Kundenkonto angelegt. Wieso sehe ich meinen Dauerparkvertrag dort nicht?
Ihr Dauerparkvertrag ist fest mit dem Kundenkonto verknüpft, das sie bei Vertragsabschluss genutzt haben.
Wenn sie ein neues Kundenkonto anlegen, haben sie damit keinen Zugriff auf bereits bestehende Verträge.
Um ihre bereits bestehenden Verträge zu sehen geben sie als Anmeldename bitte ihre Kundennummer oder ihre E-Mail-Adresse an.
Beides funktioniert. Wenn Sie Ihr Kennwort nicht griffbereit haben, klicken Sie bitte auf "Kennwort vergessen" und fordern Sie ein neues Kennwort an.